| FAQ |
| Sonntag, den 01. Juni 2008 um 09:44 Uhr |
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1. Mitgliedsbeiträge a) Altersgruppen Es werden folgende Altersgruppen unterschieden:
Übergangsregelung: Mitglieder, die am 09. März 2007 das 66. Lebensjahr vollendet hatten grds. Jahrgänge 1940 und älter), sind beitragsfrei. b) Zahlungsarten und Zeitraum Nach einem Vorstandsbeschluss der TuRa Elsen 1894/1911 e. V. aus dem Jahre 1987 können Mitglieder nur dann neu aufgenommen werden, wenn Sie dem Lastschriftverfahren, d. h. der Abbuchung von ihrem Konto, zustimmen. Dabei besteht die Möglichkeit der jährlichen oder halbjährlichen Zahlungsweise (Abbuchung erfolgt am 15.02. oder am 15.02 und am 15.08.). Ausnahmen bilden die Abteilungen Tanzen und Tennis: Hier ist nur die jährliche Zahlung möglich (Abbuchungstermin: 15.02. des Jahres). c) Ermäßigungen Familienbeiträge Familienbeiträge werden nur auf Antrag gewährt, sofern dieser bis spätestens 31. Januar vorliegt. Die Anwendung des Familienbeitrages setzt voraus, dass mindestens vier Familienangehörige (mit gleicher Kontonummer und gleicher Adresse) Mitglied in der TuRa sind. Zu einer Familie werden die Eltern und Kinder gerechnet, wobei die Kinder nicht älter als 18 Jahre sein dürfen. Ausnahmen gelten bei "sonstigen Ermäßigungen (Schul- und Berufsausbildung, Studium, Wehr- oder Zivildienst ohne Zeit- und Berufssoldaten)". Zusätzlich zu den Familienbeiträgen, die anstelle der jeweiligen Grundbeiträge fällig werden, werden ggf. Abteilungsbeiträge erhoben. Manche Abteilungen gewähren auch hier einen Familienabteilungsbeitrag bzw. besonderen Rabatt. Die Anspruchsvoraussetzungen (mindestens 4 Familienmitglieder Mitglied im Verein) sind identisch wie beim Grundbeitrag. Sonstige Ermäßigungen Sonstige Ermäßigungen werden auf Antrag für Erwachsene gewährt, die in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium sind oder ihren Wehr- oder Zivildienst (ohne Zeit- und Berufssoldaten) leisten. Der Grund für die Ermäßigung muss für jedes Jahr erneut nachgewiesen werden ("Bringschuld"). Die Höhe des ermäßigten Beitragssatzes richtet sich nach dem jeweils geltenden Beitrag für Jugendliche. Eine rückwirkende Anwendung ist nicht möglich. Insofern ist der jährliche Nachweis bis zum 31. Januar vorzulegen. Ehegattenbeitrag und Saisonbeitrag in der Tennisabteilung Für Ehepaare, die in der Tennisabteilung Mitglied sind, gilt ein ermäßigter Beitrag. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Ehepartner passives Mitglied ist. Jährlich ist von den Mitgliedern ein Saisonbeitrag zu leisten. Er ist jährlich vor Beginn der Saison, spätestens bis zum 15.03. eines jeden Jahres zu entrichten. Antragstellung Anträge auf Ermäßigung sind ausschließlich an die TuRa-Geschäftsstelle, Am Mühlenteich 12, 33106 Paderborn und nicht an die Abteilungsleitungen zu richten! Beiträge für passive Mitgliedschaft Es gelten die Beiträge in der jeweils aktuellen Fassung. Eine entsprechende Übersicht wird jeweils jährlich im "Rückblick" abgedruckt und steht sowohl in der Geschäftsstelle als auch im Internet unter www.tura-elsen.de zur Verfügung. d) Rücklastschriften Die Zahl der Rücklastschriften ist in den vergangenen Jahren überproportional gestiegen. Immer mehr Mitglieder interpretieren die Rückgabe der Lastschriftabbuchung als Kündigungsmöglichkeit. Die TuRa Elsen weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Verhalten von ihr nicht toleriert wird, da neben den Beitragsausfällen zusätzlich noch Stornogebühren für den Verein anfallen. Die sehr knapp kalkulierten Beiträge der TuRa erfordern einen äußerst wirtschaftlichen Umgang mit den dem Verein anvertrauten Geldern. Auch mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mitglieder bittet die TuRa darum, vor Durchführung einer Rückbelastung die jeweilige Situation mit der Geschäftsstelle (dienstags, 19:30 bis 20:30 Uhr, Tel.: 69233) zu erörtern. Die TuRa behält sich vor, konsequent die Zahlung des Beitragseinzugs (Mahnverfahren u. a.) zu verfolgen. Es wird eine Mahngebühr von 5,00 €/Mahnvorgang erhoben. 2. Kündigung Es wird darauf hingewiesen, dass Kündigungen gem. § 7 der Vereinssatzung nur zum Ende des Kalenderhalbjahres (30. Juni) oder Kalenderjahres (31. Dezember) möglich sind. Die schriftliche Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Ende des Kalenderhalbjahres oder -jahres mittels eingeschriebenem Brief (Einschreiben-Rückschein) in der Geschäftsstelle (TuRa Elsen 1894/1911 e. V., Am Mühlenteich 12, 33106 Paderborn-Elsen) eingegangen sein. Kündigungen bitte nicht an die Abteilungsleitungen richten! Jede Kündigung wird seitens der Geschäftsstelle schriftlich bestätigt. Bei Abteilungswechseln oder einem Ausscheiden aus einer Abteilung wird ein unterjähriger Wechsel zum 30. Juni bzw. 31. Dezember ebenfalls akzeptiert, sofern die Veränderung rechtzeitig vor Ablauf des maßgeblichen Termins (30. Juni bzw. 31. Dezember) angezeigt wird. Die satzungsgemäße Kündigungsbestätigung ist unabhängig von Spielberechtigungen bzw. Spielerfreigaben im Rahmen von Vereinswechseln (z. B. Fußball oder Handball). Wenden Sie sich in Fragen der Spielberechtigung bitte direkt an den Vorstand der jeweiligen Abteilung. 3. Mitteilungspflicht Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle Änderungen Ihres Namens, der Anschrift, der Kontoverbindung sowie der Abteilungszugehörigkeit umgehend mit. Ein unterjähriger Abteilungswechsel kann u. Umständen zu Beitragsrückerstattungen führen (siehe 2. Kündigung). 4. "Runde" Geburtstage Der TuRa-Vorstand hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2005 beschlossen, dass bei „runden“ Geburtstagen von Mitgliedern ab 70 Jahren (ab Alter 70 alle 5 Jahre) nicht mehr die Vertreter des geschäftsführenden Vorstands, sondern die Abteilungen für die Gratulation "ihres Mitgliedes" verantwortlich sind. Hintergrund für diese Regelung ist insbesondere die enge und langjährige Bindung der Abteilungen zu ihren jeweiligen Mitgliedern. Darüber hinaus ist mit dieser Regelung eine Entlastung für den geschäftsführenden Vorstand herbeigeführt worden. Sofern eine Einladung an die TuRa ergeht, wird dieser gern gefolgt. Andernfalls gratuliert der Verein durch einen Kartengruß. 5. Unsere Öffnungszeiten Die TuRa Geschäftsstelle ist jeden Dienstag von 19:30 bis 20:30 Uhr für Sie geöffnet. Sie finden uns in Elsen, Am Mühlenteich 12. 6. Vermietung Vereinshaus Mitglieder, die das Vereinshaus mieten möchten, wenden sich bitte an das Schuhhaus Bernard, Germanenstraße 2, 33106 Paderborn (05254/5037). TuRa Elsen 1894/1911 e. V. Der geschäftsführende Vorstand |














